D-Arzt | Behandlung von Arbeitsunfällen
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Ein D-Arzt (Durchgangsarzt) ist speziell ausgebildet, um Arbeits– und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten zu behandeln und ggfs. zu begutachten. Er sorgt für eine umfassende medizinische Versorgung der Verletzten und entscheidet über die Notwendigkeit der gesamten Diagnostik und Behandlung. Zudem ist er für die Dokumentation des Unfallgeschehens bzw. der Berufserkrankung verantwortlich und koordiniert die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft, um eine angemessene Rehabilitation und (ggfs. nach schweren Verletzungen) Entschädigung zu gewährleisten. Der D-Arzt erfasst alle relevanten Informationen und stimmt sich mit der Berufsgenossenschaft ab, beispielsweise um Entschädigungsansprüche zu klären/einzuleiten und weitere therapeutische Maßnahmen zu organisieren.
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